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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2024
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2024

E-COMMERCE

Wie funktionieren Online-Preisvergleichsportale

Online-Preisvergleichsportale werden immer häufiger genutzt, um die besten Produkte zum günstigsten Preis zu finden. Das gewünschte Produkt wird in das Vergleichsportal eingeben und es wird eine Tabelle mit den Preisen aller großen Online-Shops angezeigt, die das Produkt anbieten. Neben dem Preisvergleich bieten Vergleichsportale immer häufiger ein detailliertes Produktdatenblatt, eine Sammlung von Bewertungen sowohl von den Unternehmen selbst als auch von externen, auf Bewertungen spezialisierte Webseiten und nicht zuletzt eine Preisverfolgung über einen bestimmten Zeitraum. Auch Onlineshops selbst müssen bei der Preisauszeichnung jedoch einiges beachten. Seit Juli 2023 gibt es in dieser Hinsicht eine wichtige gesetzliche Neuerung: Bei Aktionspreisen muss der vorher geltenden Preis deutlich angezeigt werden. Mit "vorheriger Preis" ist der niedrigste Preis gemeint, der in den 30 Tagen vor der Preissenkung angewandt wurde. Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ).


NACHHALTIGKEIT

Unverkaufte Kleidung darf künftig nicht mehr vernichtet werden

Die EU ist dabei, die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte auf den Weg zu bringen. Diese sieht unter anderem vor, dass zukünftig unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nicht mehr einfach vernichtet werden dürfen. Dabei wird es Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und eine Übergangsfrist für mittlere Unternehmen geben. Im Laufe der Zeit könnte dieses Verbot auch auf andere Produktkategorien ausgedehnt werden. Außerdem müssen Produkte nach in Kraft treten der neuen Verordnung einen „digitalen Produktpass“ besitzen, ein Etikett auf Produkten, das Informationen zur Nachhaltigkeit des Produktes enthalten wird.

REISEN

Was zu beachten ist, wenn man eine Reise bucht

Gerade zur kältesten Zeit des Jahres lässt es sich gut von unbeschwerten Ferien in der sommerlichen Sonne träumen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt allerdings vor versteckten Kosten und anderen Hürden bei der Buchung des Traumurlaubs. Viele nutzen spezifische Hotel- oder Flugsuchmaschinen im Internet und wählen dann das (vermeintlich) billigste oder praktischste Angebot aus. Dabei werden aber meist nur Basispreise erfasst, aber dazu kommen häufig nicht nur die Kosten fürs aufzugebende Gepäck, sondern oft auch jene für das Handgepäck, die Sitzplatzwahl und andere Gebühren. Diese Zusatzgebühren, wie auch die Flugtickets, sind auf Portalen oft teurer als auf den Webseiten der Fluggesellschaften selbst. Lesen Sie auf der Seite des EVZ, worauf Sie sonst noch achten sollten.

FALL DES MONATS
Eine Verbraucherin hatte auf der Internetseite eines spanischen Reisevermittlers Flüge gebucht: den Hinflug von München nach Kairo, den Rückflug von Hurghada nach München. Zu ihrem Entsetzen wurde ihr in Hurghada mitgeteilt, dass sie nicht an Bord des Rückfluges gehen durfte, da es sich um einen Charterflug handelt und das Ticket daher nicht gültig sei. Somit war sie gezwungen, neue Tickets zu kaufen. Auch die Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien waren überrascht, dass in diesem Fall die Beförderung verweigert wurde. Nach einer Recherche hat sich aber herausgestellt, dass Ägypten eine kuriose gesetzliche Regelung anwendet: Ausländische Charterflüge sind nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst, erlaubt. Im konkreten Fall war der Hinflug ein Linienflug und nur der Rückflug ein Charterflug. Das EVZ Italien hat den Beschwerdefall dem EVZ Spanien weitergeleitet, da der Reisevermittler nicht ausdrücklich über die Einschränkungen informiert hat und nur Flüge vermitteln sollte, welche Passagiere tatsächlich in Anspruch nehmen können. Leider war die Intervention des EVZ nicht erfolgreich, denn der Vermittler wies jegliche Verantwortung von sich, mit der Begründung, dass sich die Verbraucherin freiwillig für einen Kauf mit "Multi-Destination" Option entschieden hatte und mittels Link die Bedingungen der Fluggesellschaft angezeigt wurden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, vor der Reisebuchung die Einreisebestimmungen genau zu prüfen. Die Buchung separater Flüge scheint manchmal die praktischste Lösung zu sein, erweist sich aber nicht immer als gute Idee.