Seit März 2020 hat sich die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geholt haben, deutlich erhöht: Das Netzwerk hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt; hauptsächlich ging es dabei um Flugstreichungen und die Annullierung von Hotelbuchungen aufgrund von Hotelschließungen und Einreiseverboten aufgrund der Corona-Regelungen.
Nach Ansicht von Adiconsum, Verbraucherzentrale Südtirol und Europäischem Verbraucherzentrum Italien kann der beste Schutz für die VerbraucherInnen in diesem Zusammenhang nicht durch die Verlängerung von Gutscheinen gewährleistet werden, sondern durch eine Politik der Unterstützung für Unternehmen und Tourismustreibende.
Wer für Ostern 2020 einen Urlaub gebucht hatte, sah ihn bekanntlich ins Wasser fallen. Eine gesetzliche Sonderregelung gab Hotels, Reiseveranstaltern und Transportunternehmen in Italien die Möglichkeit, statt einer Erstattung einen Voucher auszustellen. Viele konnten ihre Gutscheine bislang noch nicht einlösen und fragen sich nun, ob sie eine Auszahlung fordern können.
Bei den aktuell eisigen Temperaturen sehnt sich so mancher nach dem Sommer und freut sich auf den Urlaub in wärmeren Gefilden. In den ersten Wochen des Jahres machen sich traditionell die Frühbucher auf Schnäppchenjagd. Worauf sollte man aber mit Hinsicht auf den zweiten Coronasommer achten?
Auch in dieser vom Virus geprägten Zeit möchten VerbraucherInnen trotzdem auf das Reisen nicht verzichten. Viele buchen dabei ihre Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen bei verschiedenen Anbietern. Warum in dieser Phase das Buchen einer Pauschalreise oftmals die bessere Wahl wäre, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ).
Seit Ende Februar hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien über 4.000 Verbraucheranfragen im Zusammenhang mit Covid-19 bearbeitet; der Großteil davon betrifft dabei das Thema Reisen. Zurzeit versuchen Reisende den Preis ihrer abgesagten Reisen zurückzubekommen. Welches dabei die häufigsten Probleme sind, erklärt das EVZ.
Von der Arbeit abschalten, dem Stress entgegenwirken, entspannen oder die Lust Neues zu entdecken – die Gründe zu verreisen sind viele, auch in dieser vom Coronavirus geprägten Zeit. Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Schlechtes Essen, ein schmutziges Zimmer und dann waren da noch diese unfreundlichen Kellner. Sollten diese Szenarien tatsächlich eintreten, dann ist richtiges Handeln Voraussetzung, um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Welche Punkte muss man beim Reklamieren beachten?
Das Decreto Rilancio wurde gestern vom Senat verabschiedet und wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Neben der vielen Neuerungen und Maßnahmen ändert es unter anderem Art. 88-bis des Umwandlungsgesetzes des Dekrets Cura Italia zur sog. Voucher-Regelung im Tourismusbereich.
Zu den wichtigsten Folgen der Maßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen wurden, um den schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Tourismus zu begegnen, gehört die seit Wochen diskutierte Frage der Gutscheinlösung statt Rückerstattungen.
Die Änderungen, die im Rahmen der Umwandlung in Gesetz des sogenannten Cura Italia Dekrets vorgenommen wurden, schränken den Schutz, der den Reisenden in der Europäischen Union bisher gewährt wurde, wesentlich ein. Die Annahme des Gutscheins wird, entgegen bisheriger Bestimmungen, obligatorisch sein, auch wenn es die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel ist, die die Buchung stornieren.