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Für viele SchülerInnen ist sie die Belohnung für die Mühen der Vorbereitung auf die letzte große Prüfung der Schulzeit: die heiß ersehnte Maturareise. Was aber gilt es bei der Buchung zu beachten?

Das Budget ist meist nicht groß und so wird gerne eine Kombination aus Billigflug und günstiger Unterkunft gebucht. Der Preis sollte aber nicht das einzige Kriterium sein: Wer sich die gesamte Reise von einem Veranstalter organisieren lässt und als Pauschalreise bucht, hat Vorteile. Der Veranstalter ist nämlich für die gesamte Leistung verantwortlich und muss sich um eine Lösung kümmern, wenn der Flug gestrichen oder verschoben wird oder es ein Problem mit der Unterkunft gibt. Auch bei einer Insolvenz sei es des Reiseveranstalters, aber auch der Fluggesellschaft, des Hotels oder anderer Dienstleister ist man bei einer Pauschalreise geschützt. Wenn man hingegen getrennte Verträge mit den einzelnen Dienstleistern bucht, ist dies nicht der Fall: kommt man nicht ans Ziel, weil der Flug gestrichen wurde, oder die Einreisebestimmungen es nicht erlauben, muss man die Unterkunft gegebenenfalls trotzdem zahlen, man muss sich selbst mit den Dienstleistern auseinandersetzen und eine Lösung finden und man schaut bei einer Insolvenz durch die Finger.

Wer trotzdem lieber bei einer Individualbuchung bleibt, sollte sich von den vermeintlichen Schnäppchen auf Buchungsportalen nicht blenden lassen und die Preise auch direkt auf der Seite der Fluggesellschaft überprüfen und eher dort buchen. Wenn die Buchung bei Online-Portalen tatsächlich billiger sein sollte, überlegt man sich besser, ob diese vermeintliche Preisersparnis mitunter teure Komplikationen wert ist, die entstehen, wenn der Flug gestrichen werden sollte. Fluggesellschaften erstatten meist an den Vermittler, dieser verrechnet oft Gebühren für die Erstattung, die ähnlich hoch sind wie der Ticketpreis. Schwierigkeiten gibt es zudem oft bei der Kontaktaufnahme mit den Portalen.
Außerdem sollte man beachten, dass manche Portale einzelne Flüge verschiedener Fluggesellschaften kombinieren, wobei getrennte Beförderungsverträge mit der jeweiligen Fluggesellschaft abgeschlossen werden. Beim Verpassen eines Anschlussfluges besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung, da die jeweilige Fluggesellschaft nur für die einzelne Teilstrecke verantwortlich ist. Auch im Falle einer Annullierung muss nur der der tatsächlich annullierte Flug erstattet werden. Besser also bei der Fluggesellschaft direkt buchen oder sich für ein Pauschalangebot entscheiden.

Die billigsten Flüge sind oft jene, die spätabends am Ziel sind, wenn man diese wählt, sollte man aber beachten, dass die Check-In Zeiten für die Unterkunft so meist nicht eingehalten werden können. Ein späteres Check-In muss vorab mit der Unterkunft vereinbart werden und ist oft auch mit Zusatzkosten verbunden.

À propos Unterkunft: Auch da lauern Fallen und manche besonders günstige Angebote erweisen sich im Nachhinein als Betrug. Im schlimmsten Fall gibt es das gebuchte Ferienhaus nicht und man wird abgezockt. Alarmglocken sollten schrillen, wenn der Vermieter der Ferienwohnung nicht über das Vermittlungsportal sondern privat über E-mail oder Messengerdienste kommunizieren will und Vorauszahlungen mittels Banküberweisung oder Bargeldtransferdienste und nicht mittels Kreditkarte haben möchte.

Auch für Maturareisende gelten die Fluggastrechte: Wird ein Flug gestrichen, hat er eine mehrstündige Verspätung oder ist er überbucht, hat man Anspruch auf eine Umbuchung oder Erstattung und in einigen Fällen auch auf eine finanzielle Entschädigung. Ähnliche Regeln gelten auch bei Bus- und Zugreisen.

Und: Eine Reiseversicherung sollte auch noch mit ins Gepäck!