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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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21.02.2024

Nun gilt der Digital Services Act für alle Plattformen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt die Neuerungen

 
Seit dem 17. Februar sind die Bestimmungen des Digital Services Act, also des Gesetzes über digitale Dienste, für alle Online-Plattformen, die in der Europäischen Union zugänglich sind, in Kraft. Die neue EU-Verordnung legt den Fokus darauf, das digitale Umfeld sicherer zu machen. Ziel ist es, der Verbreitung illegaler Inhalte und Waren entgegenzuwirken, die Transparenz in Bezug auf Werbeinhalte sicherzustellen und die Werbung basierend auf sensiblen Daten einzuschränken.
Die Vorschriften, die bereits seit August letzten Jahres für große Plattformen, die als VLOPs (Very Large Online Platforms) und VLOSEs (Very Large Online Search Engines) bezeichnet werden, in Kraft sind, werden nun auf alle Anbieter:innen von Vermittlerdienstleistungen ausgedehnt, wobei nur diejenigen ausgeschlossen sind, die als Kleinst- oder Kleinunternehmen angesehen werden können.
Mit dem Gesetz über digitale Dienste werden die Plattformen verpflichtet, jährlich Berichte über ihre Aktivitäten zur Moderation von Inhalten zu erstellen und zu bereitzustellen, sowie halbjährlich Daten über die durchschnittliche Zahl der monatlichen Nutzer:innen in der Europäischen Union zu übermitteln. Zudem müssen Plattformen der Europäischen Kommission Zugang zu bestimmten Daten gewähren, um systemische Risiken innerhalb des digitalen Sektors zu ermitteln. Ziel ist es, die Sicherheit des digitalen Raums zu erhöhen, indem Phänomene wie Hassreden, Kinderpornografie, Informationsmanipulation und Online-Zensur sowie versteckte oder falsche Werbung bekämpft werden.
Neben der Aufsichts- und Überwachungs- (und möglicherweise auch Sanktions-) Rolle, die die Europäische Kommission im digitalen Raum einnimmt, werden aber auch einige interessante Neuerungen eingeführt, die sich direkt auf das Leben der digitalen Verbraucher:innen auswirken werden.

Klarere Bedingungen für digitale Dienstleistungen

Die Lektüre der vollständigen Geschäftsbedingungen der wichtigsten digitalen Plattformen nimmt im Durchschnitt deutlich mehr als 10 Minuten bis zu einer Stunde in Anspruch. Das führt dazu, dass die meisten von uns diese akzeptieren, ohne sie zu lesen. Nun ist verbindlich vorgesehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer klaren, einfachen, verständlichen, leicht verwendbaren und eindeutigen Sprache verfasst sein und der Öffentlichkeit in einem leicht zugänglichen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Europäische Kommission hat zudem eine Datenbank mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Dienste eingerichtet, die mehr als 400 verschiedene Dienstleistungen im Archiv enthält. Durch die Datenbank, die automatische Indexierungsmechanismen verwendet, wird es möglich sein, eine größere Transparenz in Bezug auf die angewandten Vertragsbedingungen zu schaffen, sie leichter verständlich zu machen und die von den Anbieter:innen schrittweise vorgenommenen Änderungen besser verfolgen zu können.

Mehr Transparenz bei der Moderation von Inhalten

Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act werden die Online-Plattformen verpflichtet, die Nutzer:innen über Maßnahmen zur Entfernung von Inhalten oder zur Einschränkung des Zugangs zu diesen zu informieren und dies ausführlich und transparent zu begründen. Die Nutzer:innen erhalten somit einen klareren Überblick über die Regeln der Inhaltsmoderation und die Gründe für die einzelnen Moderationsentscheidungen.

Identifizierung von Händler:innen auf Marktplätzen

Plattformen, die es Dritten ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind nun verpflichtet, Händler:innen zu identifizieren, die auf dem Marktplatz zugelassen werden wollen, indem sie Namen, Kontaktdaten sowie alle Daten im Zusammenhang mit der Eintragung in ein Unternehmensregister erfassen und die Unternehmen dazu verpflichten, nur Waren zu verkaufen, die dem EU-Recht entsprechen. Dies ist eine sehr wichtige Transparenzmaßnahme für alle Verbraucher:innen, die (in zunehmendem Maße) Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen kaufen, da sie nun das Recht haben, diese Informationen auf der Plattform zu erhalten.

Beschränkungen für Online-Werbung

Was die Online-Werbung betrifft, so werden zwei wichtige Beschränkungen eingeführt. Erstens ist gezielte Werbung, die sich an Minderjährige richtet und auf der Erstellung von Personenprofilen beruht, verboten. Zweitens wird, ebenfalls im Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte, gezielte Werbung auf der Grundlage von Profiling unter Verwendung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten, wie sexuelle Ausrichtung und politische oder religiöse Überzeugungen, ebenfalls verboten.

Die Ziele der Verordnung sind sicherlich sehr ehrgeizig und bereichsübergreifend. Nun beginnt die praktische Umsetzung der geltenden Vorschriften, die auch Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Die Europäische Union wird mit dem Digital Services Act zur Vorreiterin bei dem Versuch, einen für alle sichereren und gerechteren digitalen Raum zu schaffen, um somit die Rechte der Verbraucher:innen zu schützen.

Weitere Informationen erhalten Sie kostenlos beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien (Büro Bozen
Tel.: 0471-980939 E-Mail: info@euroconsumatori.org; Büro Rom Tel.: 06-44238090, E-Mail: info@eccnet-italia.it).



Bozen, 21. Februar 2024
Presse-Information

 

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