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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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14.12.2023

Zahlungen in Echtzeit für alle - aber Vorsicht, es gibt auch Risiken!

 
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben einen Vorschlag zur Regelung von Echtzeitzahlungen erarbeitet. Diese Zahlungsmethode soll nun allen Kunden innerhalb der Europäischen Union zugänglich sein. Das Ziel dieser Regelung besteht darin, den europäischen Markt unabhängiger von Dienstleistern aus Nicht-EU-Ländern zu gestalten. Dennoch birgt die Echtzeitüberweisung Risiken für den Verbraucher.

Was sind Echtzeitzahlungen?

Echtzeitzahlungen werden häufig als Sofortüberweisungen bezeichnet und ermöglichen die Überweisung von Geld innerhalb von zehn Sekunden zu jeder Tageszeit auf jedes Bankkonto in einem EU-Mitgliedsstaat. Dieser Dienst wird bereits von Banken oder auch von Drittanbietern, teilweise mit Sitz außerhalb der EU, angeboten.

Was sieht der Vorschlag vor?

Die voraussichtliche Verordnung sieht vor, dass sämtliche Zahlungsdienstleister, einschließlich Banken, dazu verpflichtet sind, den Empfang und die Durchführung von Echtzeitzahlungen in Euro anzubieten.

Im Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass etwaige anfallende Gebühren die Kosten für Standardüberweisungen nicht überschreiten dürfen. Darüber hinaus sieht dieser auch die Implementierung von Sicherheitsmechanismen vor. Der Dienst soll für jeden verfügbar und gleichzeitig kostengünstig sein. Gleichzeitig werden die Zahlungsdienstleister verpflichtet, eine Abgleichung zwischen Kontonummer (IBAN) und angegebenem Namen der Begünstigten durchzuführen. Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass keine Fehler oder Betrugsfälle auftreten.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten getroffen werden und auf welche Risiken ist zu achten?

Die Echtzeitüberweisung wird bereits von mehreren Banken angeboten. Bis die vorgeschlagene Verordnung in Kraft tritt und hoffentlich effektive Sicherheitsmechanismen für Verbraucher:innen vorsieht, ist es ratsam, wachsam zu sein. Denn die sofortige Überweisung wird leider häufig für betrügerische Machenschaften genutzt. Daher ist es ratsam, vor der Aktivierung des Dienstes die Vertragsbedingen und die Funktionsweise der Echtzeit-Überweisung sorgfältig zu prüfen.

Eine gute Idee wäre es, für diese Zahlungsmethode einen Maximal-Betrag und eine maximale tägliche Obergrenze festzulegen. Zudem wäre es ideal, mit dem eigenen Anbieter zu vereinbaren, dass diese Obergrenzen nicht über Homebanking-Dienst oder durch eine Bank-App geändert werden können. Wie bei allen Onlinezahlungen sollten die Verbraucher:innen äußerst vorsichtig sein und in keinem Fall persönliche Daten und Bankdaten oder Einmalpasswörter (OTP) an Dritte weitergeben. Ebenso wichtig ist es, die Begünstigten der Zahlung sowie deren Bankdaten vor der Ausführung der Zahlung sorgfältig zu überprüfen. Aufgrund der sofortigen Durchführung könnten Betrüger diese Zahlungsmethode auf E-Commerce-Plattformen anbieten und mit Betrag "verschwinden". In diesem Fall wäre die Rückerstattung des gestohlenen Geldes sehr schwierig. Beim Online-Shopping ist es daher ratsam, sicherere Zahlungsmethoden wie Kreditkarten zu verwenden und sich nicht zu einer Sofortüberweisung überreden zu lassen.

Es wäre wünschenswert, dass die Verordnung festlegt, dass die Aktivierung des Dienstes stets "optional" und freiwillig ist. Diese Aktivierung sollte explizit auf Anfrage der Kund:innen und erst nach angemessener Aufklärung über die Risiken der Sofortüberweisung erfolgen. Der Dienst sollte nicht einseitig von der Bank eingeführt werden oder im Kontokorrentvertrag ohne Rücksprache mit den Kund:innen vorgesehen werden.



Weitere Informationen sind kostenlos beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien erhältlich (Büro Bozen, Tel.: 0471-980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org).

Zudem besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens mit dem von der Verbraucherzentrale (VZS) eingerichteten Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it. Besuchen Sie das Portal www.onlineschlichter.it, um das kostenlose Online-Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen zu nutzen.


Bozen, 14. Dezember 2023
Presse-Information

 

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