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Ausländische Lotterien und Glücksspiele

Haben auch Sie schon ein Schreiben einer ausländischen Lotterie in Ihrem Briefkasten gefunden, mit welchem Ihnen Lose mit der Aussicht auf schier unglaubliche Gewinne zum Kauf angeboten wurden? Oder wurde Ihnen vielleicht in einer E-Mail mitgeteilt, dass Sie unter Millionen von Verbrauchern in aller Welt ausgelost wurden und der glückliche Gewinner einer Million Euro sind - und das, obwohl Sie niemals an irgendeiner Lotterie teilgenommen haben? Wie verlockend diese Angebote auch klingen mögen, bleiben Sie besser auf dem Boden der Tatsachen, denn geschenkt gibt es leider nichts!

Während einige dieser Lotterien und Glücksspielunternehmen tatsächlich existieren und durchaus seriös sind, gibt es andere, die man als betrügerisch bezeichnen kann. In beiden Fällen gilt es jedoch, im Hinblick auf eventuelle schwerwiegende Folgen, Vorsicht walten zu lassen.

Ausländische Lotterien

Was die Teilnahme an ausländischen Lotterien anbelangt, erinnern wir daran, dass in Italien bislang immer noch ein absolutes Verbot für den Verkauf von Losen ausländischer Lotterien gilt.

Obwohl es schon etwas alt und angestaubt erscheinen mag, ist immer noch das "königliche Dekret" (regio decreto) Nr. 1933 vom 19. Oktober 1938 in Kraft, auf welches sich auch das Finanzgesetz 1998 ausdrücklich beruft, mit welchem Verwaltungsstrafen für den Verkauf und den Vertrieb von Losen ausländischer Lotterien auf italienischem Staatsgebiet eingeführt wurden.

Diese Bestimmung sieht vor, dass auf italienischem Staatsgebiet keinerlei ausländische Lotterien durchgeführt werden dürfen, und zwar weder durch den direkten Verkauf von Losen noch durch die telematische und/oder telefonische Teilnahme.

Achtung: Diese Verwaltungsstrafen sind nicht nur im Falle des Verkaufs und Vertriebs von ausländischen Lotterielosen auf italienischem Staatsgebiet vorgesehen und werden nicht nur über jene Unternehmen verhängt, die eine solche Tätigkeit ausüben; auch die Käufer von ausländischen Losen machen sich strafbar und müssen daher mit saftigen Verwaltungsstrafen rechnen. Damit noch nicht genug: Das Staatsgesetz Nr. 401/1989 sieht in diesen Fällen sogar strafrechtliche Sanktionen vor.

Für den italienischen Verbraucher ist es also immer noch verboten, Lose ausländischer Lotterien zu kaufen und an der Verlosung der Gewinne teilzunehmen, solange er sich auf italienischem Staatsgebiet befindet.

Ein kleiner Tipp, für den Fall, dass Ihnen eine deutsche Lotterie bereits ein Loszertifikat nach Hause geschickt hat: Laut deutschem Lotterierecht kommt der Vertrag erst mit der Zahlung zustande. Das heißt: Wenn Sie noch nicht bezahlt haben, sind Sie zu gar nichts verpflichtet.

Glücksspiel oder Betrug?

Immer öfter werden wir mit Botschaften und Sprüchen bombardiert, wie: "Sie wurden aus einer Millionenschar von Personen zum glücklichen Gewinner von 1.000.000 Euro auserkoren!" oder "...wir schenken Ihnen...". Diese Sätze wecken die Neugierde vieler und verführen nicht selten zu leichtfertigen, unbedachten Handlungen mit schwerwiegenden Folgen für den Verbraucher.
Eines ist jedoch hinlänglich bekannt: "Geschenkt gibt's nichts"!

Tatsächlich haben weltweit unzählige Verbraucher nach Erhalt einer solchen Mitteilung und im Glauben, tatsächlich etwas gewonnen zu haben, einen Betrag zur Deckung der angeblich für die Auszahlung des Gewinns erforderlichen "bürokratischen Spesen" vorgestreckt, um schließlich doch von der traurigen Realität eingeholt zu werden: vom Gewinn keine Spur und zudem war auch noch das vorgestreckte Geld unwiederbringlich verloren!


Wie erkenne ich einen Schwindel?

Diese kriminellen Organisationen gehen meist nach einem ganz bestimmten Schema vor:

- Zuerst bekommt der Verbraucher ein E-Mail oder einen Brief, mit welchem ihm der Gewinn einer Geldsumme - manchmal gar in Millionenhöhe - mitgeteilt wird, - und dies obwohl der Verbraucher niemals bei der betreffenden Lotterie mitgespielt hat!!;

- im gleichen E-Mail oder Brief wird der Verbraucher dazu aufgefordert, mit den Veranstaltern der Lotterie in Verbindung zu treten, um ihnen seine persönlichen Daten und/oder seine Bankverbindung mitzuteilen, sowie ihnen eine Kopie seines Personalausweises zu senden;

- oft fordern diese Organisationen den Verbraucher dazu auf, die verlangten Informationen innerhalb weniger Tage mitzuteilen, da sonst der Gewinn verfallen würde;

- nach der ersten Kontaktaufnahme wird der Verbraucher dazu aufgefordert, einen Betrag zwischen 2.000 und 5.000 Euro zu überweisen. Dieses Geld soll zur Überwindung angeblicher bürokratischer, zollrechtlicher oder banktechnischer Hürden dienen. Oft wird eine erste Anzahlung als Kaution verlangt und dann, in einem zweiten Moment, eine weitere Zahlung als Bearbeitungsgebühr.

- Einige Verbraucher haben uns z.B. bezüglich der "spanischen Lotterien" berichtet, dass sie nach der ersten Zahlung von einem angeblichen Bankangestellten kontaktiert wurden und ihnen gesagt wurde, dass die Hinterlegung des Gewinns auf der Bank in Spanien zwar erfolgt sei, es aber noch ein kleines Problem mit der Überweisung auf das Konto des Verbrauchers in Italien gebe: Da der Gewinner italienischer Staatsbürger ohne Wohnsitz in Spanien sei, müssten die Steuern auf den Lotteriegewinn im Voraus bezahlt werden;

- Normalerweise werden als Kontaktinformation nur Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Postfächer bekannt gegeben;

- Nach erfolgter Überweisung des Betrags, müssen die Pechvögel leider erkennen, in die Falle der Betrüger getappt zu sein: Es ist für sie nun unmöglich, mit dem angeblichen Glücksspielunternehmen Kontakt aufzunehmen, der Gewinn wird nicht ausbezahlt und - was noch schlimmer wiegt - die bereits bezahlten Beträge sind auf Nimmerwiedersehen verschwunden!


Ein typischer Fall: spanische Lotterien

In ganz Europa bekommen Verbraucher immer wieder E-Mails und Briefe angeblicher spanischer Lotterien, die den Gewinn von Hunderttausenden von Euro ankündigen. Diese Lotterien erwiesen sich letztendlich als Machwerk von Betrügerbanden.
In Hinblick darauf warnen die echten spanischen Lotterien die Verbraucher: Die Loterías y Apuestas del Estado (LAE) weist darauf hin, dass verschiedene kriminelle Organisationen den Namen der spanischen Lotterie für ihre betrügerischen Machenschaften missbrauchen.
Die Warnung finden sie auf der Internetseite der Loterías y Apuestas del Estado (LAE)>.

Falls Sie ein derartiges E-Mail oder Schreiben zugeschickt bekommen,
sollten Sie folgende, goldene Regeln befolgen:

1) "Geschenkt gibt's nichts!". Wenn Sie nie an einem Lotteriespiel teilgenommen haben, können Sie unmöglich gewonnen haben! Schöpfen Sie Verdacht und verzichten Sie darauf, das angebliche Glücksspielunternehmen zu kontaktieren!

2) Unser Rat lautet daher, nicht auf E-Mails oder Briefe zweifelhafter Herkunft zu reagieren, keine persönlichen Daten anzugeben und keine Kopie des Ausweises oder keine Bankdaten zu schicken.

3) Falls Sie das Glücksspielunternehmen bereits kontaktiert oder gar schon das Geld überwiesen haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich an Ihre Bank zu wenden, um Ihr Konto sperren oder schließen zu lassen und Anzeige zu erstatten: wenn es auch keine Garantie gibt, das Geld zurück zu bekommen, kann die Polizei wenigstens Ermittlungen durchführen und die Schuldigen vielleicht dingfest machen.